Mit dem Zahnmedizinstudium beschreiten angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte einen umfassenden und anspruchsvollen Bildungsweg hin zu einer verantwortungsvollen zahnmedizinischen Tätigkeit. Es ist nicht nur eine akademische Herausforderung, sondern auch eine persönliche Reise auf dem Weg zum Traumberuf, die mit Engagement, Motivation und Leidenschaft für die Zahnmedizin verbunden ist. Im Blogbeitrag möchten wir das Studium als Einstieg in den Zahnarzt-Beruf näher beleuchten.

Voraussetzungen und NC
Das Zahnmedizinstudium ist einer der beliebtesten Studiengänge, und verfügbare Studienplätze sind daher schnell vergeben. Mit Erwerb der Hochschulreife ist der Einstieg in das Studium möglich. Ein Notenschnitt zwischen 1,0 und 1,3 ermöglicht in der Regel den schnellen Erhalt eines Studienplatzes. Doch auch Interessierte mit niedrigerem Schnitt erhalten die Chance, ihr Wissen und ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Spezielle Eignungstests bestehen meist aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, gelegentlich auch aus praktischen Aufgaben.
Grundsätzlich sollten Studentinnen und Studenten der Zahnmedizin viel Motivation und Eigenverantwortung mitbringen, um sich in komplexe zahnmedizinische Inhalte einzuarbeiten und die unterschiedlichen Facetten des Studiums souverän zu meistern.
Dauer des Zahnmedizinstudiums
Das Studium erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Semestern, also fünf Jahren. Im elften Semester erfolgt das Staatsexamen als Abschluss des Studiums.
Struktur und Inhalte des Studiengangs
Das Zahnmedizinstudium gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: Vorklinik und Klinik. Die Vorklinik findet in den ersten fünf Semestern statt, die Klinik ab dem sechsten. Die Vorklinik stellt das Grundstudium dar und umfasst unter anderem folgende Inhalte:
- grundlegende naturwissenschaftliche und zahnmedizinische Kenntnisse
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Anatomie und Physiologie
- Biochemie
- Phantomkurse: Hierauf liegt ein besonderer Schwerpunkt, denn die Übungen an künstlichen Modellen bereiten Studierende auf die Arbeit mit echten Patienten vor.
Die klinische Phase vertieft die zahnmedizinischen Kenntnisse und dient dazu, umfangreiche praktische Erfahrungen zu sammeln. Teilbereiche sind zum Beispiel:
- Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Prothetik
- Kieferorthopädie
- Parodontologie
- Oralchirurgie
- Radiologie
- Behandlung von Patienten unter Aufsicht: Diese praktische Tätigkeit ermöglicht es, theoretisches Wissen anzuwenden und den Umgang mit Patienten zu optimieren.
- Famulatur
Das Staatsexamen als Studienabschluss
Nach zehn Semestern startet der abschließende Prüfungsteil des Zahnmedizinstudiums. Das Staatsexamen besteht aus mehreren Abschnitten, die zum Teil bereits während früherer Semester stattfinden:
- Vorphysikum: Es umfasst schriftliche und mündliche Prüfungen nach dem zweiten Semester in den Grundlagenfächern.
- Physikum: Es findet nach dem fünften Semester statt und beinhaltet Prüfungen in Biochemie, Physiologie, zahnmedizinischer Propädeutik und Anatomie.
- Staatsexamen: Das eigentliche Staatsexamen wird nach dem zehnten Semester absolviert und umfasst sowohl schriftliche, mündliche als auch praktische Prüfungen in den klinischen Fächern.
Die einzelnen Fächer werden unterschiedlich gewichtet und ergeben eine Endnote, die im besten Fall unter 4,0 liegt. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Absolventen den Titel „Zahnärztin“ beziehungsweise „Zahnarzt.
Der letzte Schritt: die Approbation
Zwar gehört die Approbation nicht direkt zum Zahnmedizinstudium, erfolgt aber in der Regel als direkter Schritt danach – denn nur so erhalten Zahnärzte nach erfolgreichem Studienabschluss die staatliche Zulassung, um eigenverantwortlich als Zahnarzt zu arbeiten. Erforderlich sind hierfür verschiedene Unterlagen wie der Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss, ein ärztliches Attest zur Bestätigung der gesundheitlichen Eignung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Nach der Beantragung der Approbation sollte eine gewisse Bearbeitungszeit einkalkuliert werden – bis zu mehreren Monaten. Mit Erhalt der Approbation kann die zahnärztliche Tätigkeit beginnen.
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